Häufige Fragen
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Fragen zur Schulung
Was ist ein AVGS?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Jobcenter und Agenturen für Arbeit können ihn ausstellen, um eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu finanzieren. Für die Teilnahme an der Schulung zur Integrationsbegleiterin ist er die Voraussetzung.
Warum richtet sich die Schulung an Frauen?
Frauen mit Flucht- oder Migrationserfahrung stehen beim Einstieg ins Berufsleben oft vor mehrfachen Hürden. Die Schulung verbindet Qualifizierung deshalb bewusst mit Empowerment – und viele Teilnehmerinnen fühlen sich in einer reinen Frauengruppe sicherer. Ob eine Kommune die Schulung auch für gemischte Gruppen öffnet, entscheidet sie selbst; Beispiele dafür gibt es bereits.
Welche Voraussetzungen brauche ich als Teilnehmerin?
Entscheidend sind Freude an der Arbeit mit Kindern und eine eigene Integrationserfahrung. Sie sollten sich auf Deutsch unterhalten können – ein bestimmtes Sprachzertifikat ist nicht nötig, die Deutschkenntnisse werden in einem Kennenlerngespräch eingeschätzt. Schulabschlüsse oder Berufserfahrung werden nicht vorausgesetzt.
Wie lange dauert die Schulung und wie ist sie aufgebaut?
Insgesamt sieben Monate: zwei Monate Unterricht, danach zwei Monate Unterricht kombiniert mit einer wöchentlichen Hospitation in einer Einrichtung, zum Abschluss ein dreimonatiges Praktikum in Kita oder OGS.
Gibt es eine Prüfung?
Nein. Das Zertifikat gibt es für die regelmäßige Teilnahme am Unterricht und das erfolgreich absolvierte Praktikum – eine gesonderte Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.
Wird das Praktikum bezahlt?
Das Praktikum ist ein Pflichtbestandteil der Schulung und Voraussetzung für das Zertifikat. Einrichtungen können eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen, verpflichtet sind sie dazu nicht.
Fragen zum Berufsbild und zur Umsetzung
Welche Aufgaben übernimmt eine Integrationsbegleiterin?
Drei Bereiche: Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften, Begleitung der Kinder und Kontakt zu den Eltern. Konkret heißt das: Unterstützung im Alltag, Aufbau sozialer Bindungen, niedrigschwellige Angebote für Kinder, Sprachmittlung und das Erklären von Abläufen.
Worin unterscheidet sie sich von einer pädagogischen Fachkraft?
Pädagogische Fachkräfte bringen eine Ausbildung oder ein Studium und entsprechendes Fachwissen mit. Integrationsbegleiterinnen arbeiten mit Kindern ausschließlich unter Anleitung einer Fachkraft – ihr Beitrag liegt in der Alltagsunterstützung, der Sprachmittlung und dem Zugang zu Familien mit Zuwanderungsgeschichte.
Und der Unterschied zu Kita- bzw. Alltagshelfer:innen?
Kita-Helfer:innen übernehmen meist gruppenübergreifend hygienische und pflegerische Aufgaben. Integrationsbegleiterinnen werden vorab geschult, sind fest in Gruppe und Tagesablauf eingebunden und wirken gezielt bei Integration, Übersetzung und kultureller Vermittlung mit.
Wie profitieren Kinder und Eltern mit Zuwanderungsgeschichte?
Kinder gewinnen eine erwachsene Identifikationsfigur in ihrer Gruppe – das gibt Sicherheit. Eltern bekommen Abläufe und Besonderheiten der Einrichtung erklärt, bei Bedarf in der Herkunftssprache, und werden auf weitere Hilfs- und Beratungsangebote hingewiesen.
Wie entlastet sie die Fachkräfte?
Indem sie je nach Situation Kinder begleitet, im Alltag mit anfasst und kulturell vermittelt, verschafft sie den Fachkräften Raum für ihre pädagogische Kernarbeit.
Können Integrationsbegleiterinnen auch in der OGS arbeiten?
Ja – die Offene Ganztagsschule ist das neue Einsatzfeld des Projekts. An der Schnittstelle von Schule, Ganztag und Familie übernehmen Integrationsbegleiterinnen ein eigenes Aufgabenprofil, von der Familienkommunikation bis zur Begleitung von Übergängen. Die konkreten Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Kommune.
Gibt es Angebote für bereits angestellte Integrationsbegleiterinnen?
Ja. Seit 2023 gibt es zweimal jährlich ein digitales Vernetzungstreffen aller angestellten Integrationsbegleiterinnen in NRW.
Wer kann die Schulung als Bildungsträger anbieten?
Jeder AZAV-zertifizierte Bildungsträger kann die Maßnahme zertifizieren lassen und durchführen. Die Transferstelle stellt Curriculum und Materialien bereit.
Welche Akteure braucht es für die Umsetzung in einer Kommune?
Mindestens drei: einen Kita- bzw. OGS-Träger oder das Jugendamt, einen Bildungsträger und das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit.
Wie unterstützt die Transferstelle beim Aufbau eines neuen Standorts?
Mit Infoveranstaltungen und persönlicher Begleitung, Tipps für die kommunale Netzwerkarbeit, Vermittlung relevanter Kontakte sowie Know-how zu Zertifizierung und Lehrplan – von der ersten Akquise bis in die Beschäftigungsphase.